Vorladung erhalten? Frühzeitig beraten lassen
Eine Vorladung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sollte ernst genommen werden. Entscheidend ist, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge vorgeladen wurden und von welcher Stelle die Vorladung stammt.
Als Beschuldigter haben Sie grundsätzlich das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Vor einer Aussage kann es sinnvoll sein, zunächst die Ermittlungsakte prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Samuel Tieben berät und vertritt Sie bei Kopp und Partner in Meppen. Er prüft die Vorladung, beantragt bei Bedarf Akteneinsicht und übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.
Vorladung erhalten? Lassen Sie Ihre rechtliche Situation frühzeitig prüfen.
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