Abfindung im Arbeitsrecht
Eine Abfindung kann bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Ein automatischer Anspruch besteht jedoch nicht. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung möglich ist, hängt von der individuellen Situation und der Verhandlungsposition ab.
Rechtsanwalt Samuel Tieben berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kopp und Partner in Meppen rund um Abfindungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge.
Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden.
Neben der Abfindung sollten auch Freistellung, Resturlaub, Überstunden, Arbeitszeugnis und offene Vergütungsansprüche berücksichtigt werden.
Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Samuel Tieben in Meppen.
Kontakt
Sie benötigen eine rechtliche oder notarielle Dienstleistung?
Wir informieren Sie gerne über Ablauf, erforderliche Unterlagen und Terminmöglichkeiten für notarielle Beurkundungen und Rechtsberatungen in Meppen. Fordern Sie ganz unverbindlich weitere Informationen an.